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VGH Hessen, 28.08.1991 - 4 UE 1392/88 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 6 § 1 MietRVerbG, § 1 WoZwEntfrV HE 7
Zur Rechtmäßigkeit monatlicher Ausgleichszahlungen als Auflage zu einer Zweckentfremdungsgenehmigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
MRVerbG § 1 Art.6; ZweckentfremdungsVO § 1
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 19.01.1988 - IX/V E 688/85
- VGH Hessen, 28.08.1991 - 4 UE 1392/88
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 12.03.1982 - 8 C 23.80
Auflage - Ermessensentscheidung - Anfechtung - Wohnraum - Zweckentfremdung
Auszug aus VGH Hessen, 28.08.1991 - 4 UE 1392/88
Das Begehren der Klägerin, die der Genehmigung der Zweckentfremdung von Wohnraum beigefügte Zahlungsauflage aufzuheben, ist als Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1 VwGO) zulässig, da einem begünstigenden Verwaltungsakt hinzugefügte Auflagen im Sinne von § 36 Abs. 2 Nr. 4 HVwVfG grundsätzlich selbständiger Anfechtung unterliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.03.1982 - 8 C 23/80 - NJW 1982, 2269 = DÖV 1982, 501 = DVBl. 1982, 637 = BBauBl. 1983, 167).Diese Auffassung steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 12.03.1982, a.a.O.), wonach für die Beachtlichkeit eines Angebots, Ersatzwohnraum zu schaffen, u. a. Voraussetzung ist, daß der Ersatzwohnraum in zeitlichem und ursächlichem Zusammenhang mit der Zweckentfremdung geschaffen wird oder geschaffen worden ist.
- BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74
Zweckentfremdung von Wohnraum
Auszug aus VGH Hessen, 28.08.1991 - 4 UE 1392/88
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 04.02.1975 - II BvL 5/74 -, BVerfGE 38, 348 = NJW 1975, 727) ist Zweck des Art. 6 MRVerbG nur ein Bestandsschutz, der durch die konkrete Nachfragesituation gerechtfertigt ist. - BVerwG, 14.12.1977 - 8 C 28.77
Gebäudeabbruch
Auszug aus VGH Hessen, 28.08.1991 - 4 UE 1392/88
Denn in dem Fall, daß die Auflage aufgehoben wird, ist die Behörde grundsätzlich zum Widerruf der gewährten Begünstigung nach § 49 Abs. 2 Nr. 2 HVwVfG berechtigt (vgl. BVerwG, a.a.O., unter Aufgabe seiner gegenteiligen, im Urteil vom 14.12.1977 - 8 C 28/77 -, BVerwGE 55, 135 = NJW 1978, 1018, vertretenen Ansicht). - VGH Baden-Württemberg, 01.12.1981 - 10 S 24/81
Zweckentfremdung von Wohnraum; Ersatzwohnung; Ausgleichsbetrag; Zum Begriff des …
Auszug aus VGH Hessen, 28.08.1991 - 4 UE 1392/88
Diese Verfahrensweise ist allgemein anerkannt (vgl. z. B. VGH Mannheim, Urteil vom 01.12.1981 - 10 S 24/81 -, NJW 1983, 696, 700). - VG Frankfurt/Main, 21.11.1989 - V/1 G 2840/89
Auszug aus VGH Hessen, 28.08.1991 - 4 UE 1392/88
Diese Vorgehensweise bei der Außerkraftsetzung der im Staatsanzeiger veröffentlichten "Allgemeinen Hinweise" ohne Veröffentlichung im Staatsanzeiger ist unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten bedenklich, da für die Öffentlichkeit, insbesondere für Wohnungseigentümer, Rechtsanwälte und Gerichte, nicht offenkundig ist, daß die "Allgemeinen Hinweise", denen für die Entscheidungspraxis Bedeutung zukommt, nicht mehr zur Anwendung gelangen sollen (vgl. zu einem ähnlichen Fall aus dem Bereich des Hessischen Kultusministers VG Frankfurt am Main, Beschluß vom 21.11.1989 - V/1 G 2840/89 -, NVwZ-RR 1990, 607).